Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertrags werden Daten über Personen sowie für die Behandlung notwendige medizinische Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelung an Dritte (z.B. Kostenträger/Abrechnungsstellen) übermittelt. Dazu gehören unter anderem Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Versichertennummer, Name und IK-Nummer der Krankenkasse der Leistungsempfängerin. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht nach § 14b UStG. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation von Hebammen von zehn Jahren. Im Hinblick auf §199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation 30 Jahre aufzubewahren. Weitere Daten werden zum Zweck der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird.

 

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmung des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung von Ärzt*Innen oder einer Klinikanweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit-/Weiterbehandlung von Mutter/ Kind erforderlich sind. Sofern eine Notsituation es rechtfertigt, die Leistungsempfängerin nicht ansprechbar ist oder weitere Hilfe dringend benötigt wird, darf die Hebamme die Patient*Innendaten an Ärzt*Innen oder an der Behandlung mitbeteiligten Personen übermittelt. Bei Kontaktaufnahme mittels Kommunikationsmedium darf die Hebamme im Rahmen der Beantwortung entsprechende Daten verwenden. Mit dem Abschluss dieses Vertrags erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung dieser Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Auch der Weitergabe aller medizinischer Daten, z.B. an eine eventuelle Vertretungshebamme stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu.

 

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf der Seite der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO. Darüber hinaus hat die Leistungsempfängerin ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.