Im Rahmen dieses Vertrags werden Daten über Personen sowie für die Behandlung notwendige medizinische Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelung an Dritte (z.B. Kostenträger/Abrechnungsstellen) übermittelt. Dazu gehören unter anderem Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Versichertennummer, Name und IK-Nummer der Krankenkasse der Leistungsempfängerin. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht nach § 14b UStG. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation von Hebammen von zehn Jahren. Im Hinblick auf §199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation 30 Jahre aufzubewahren. Weitere Daten werden zum Zweck der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird.
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmung des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung von Ärzt*Innen oder einer Klinikanweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit-/Weiterbehandlung von Mutter/ Kind erforderlich sind. Sofern eine Notsituation es rechtfertigt, die Leistungsempfängerin nicht ansprechbar ist oder weitere Hilfe dringend benötigt wird, darf die Hebamme die Patient*Innendaten an Ärzt*Innen oder an der Behandlung mitbeteiligten Personen übermittelt. Bei Kontaktaufnahme mittels Kommunikationsmedium darf die Hebamme im Rahmen der Beantwortung entsprechende Daten verwenden. Mit dem Abschluss dieses Vertrags erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung dieser Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Auch der Weitergabe aller medizinischer Daten, z.B. an eine eventuelle Vertretungshebamme stimmt die Leistungsempfängerin ausdrücklich zu.
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf der Seite der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO. Darüber hinaus hat die Leistungsempfängerin ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Melitta Bronn, E-Mail: hebamme.melittabronn@gmail.com (im Folgenden genannt „Hebamme“)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geburtsvorbereitungskurs:
Anmeldung und Abrechnung:
Kurse zur Geburtsvorbereitung (max. 14 Zeitstunden) durch die Hebamme, werden von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kursstunden der schwangeren Kursteilnehmerin, bei denen diese anwesend war, werden nach dem Hebammenhilfevertrag (Gebührenverordnung nach §134a SGB V) mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse der Frau abgerechnet und somit von dieser gezahlt.
Manche Kassen erstatten auch die Partnergebühr oder Anteile davon. Hierfür muss das Paar die Rechnung selbst bei der Krankenkasse einreichen.Falls eine Teilnahmebestätigung benötigt wird, stellt die Hebamme auf Nachfrage eine aus.
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden (7,96€/60 Min.), direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Bei privat Versicherten ist der gesamte Rechnungsbetrag (1,8- fache Satz = 200,59€) zu überweisen. Sie erhalten eine Rechnung über die anwesenden Stunden und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.
Stornierung durch Teilnehmerin:
Stornierung durch Hebamme:
Haftung:
Sonstiges:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stillvorbereitungskurs:
Anmeldung:
Stornierung durch Teilnehmerin:
Stornierung durch Hebamme:
Haftung:
Sonstiges:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Betreuung in der Schwangerschaft und/oder Wochenbett :
Betreuungsanfragen:
Leistungen:
nach vorheriger Terminabsprache:
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Geltungsbereich
Erreichbarkeit, Bereitschaft und Terminvereinbarungen
Abrechnung des Entgelts
Sollte eine Schwangerenberatung und/oder die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch
genommen werden, werden die Gebühren von der Krankenkasse übernommen. Auch eine
Vorsorge, die im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologe stattfindet, ist zulässig und
wird von der Krankenkasse getragen. Die Abstände zwischen den Untersuchungen sind
gesetzlich geregelt, diese dürfen auch durch eine kombinierte Vorsorge nicht überschritten
werden.
Quittierungspflicht
Damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, sind Hebammen laut § 134 a SGB V dazu verpflichtet, sich die erbrachten Leistungen von der Versicherten/ Leistungsempfängerin mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich dazu, alle von der Hebamme erbrachten Leistungen einzeln zu quittieren.
Vertretungsregelung
Die Hebamme versucht bei Abwesenheit eine Vertretungshebamme zu organisieren, es besteht jedoch keine Garantie für eine Übernahme der Betreuung. Im Krankheitsfall der Hebamme wird individuell entschieden ob ein Videotelefonat ausreichend ist, eine Vertretungshebamme organisiert werden kann oder die Frau einen Arzt aufsucht.
Haftung
Datenschutz:
Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Massagen für Schwangerschaft und Geburt:
Anmeldung:
Stornierung durch Teilnehmerin:
Stornierung durch Hebamme:
Haftung:
Sonstiges:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.