AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Melitta Bronn, E-Mail: hebamme.melittabronn@gmail.com (im Folgenden genannt „Hebamme“)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Geburtsvorbereitungskurs:

 

Anmeldung und Abrechnung:

    • Der Vertrag kommt mit der Online-Anmeldung der Teilnehmerin und der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme Melitta Bronn zustande.
    • Eine Anmeldung zu den Kursen gilt als verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Partnergebühr.
    • Die Partnergebühr ist vorab bis zur genannten Zahlungsfrist per Überweisung zu begleichen.
    • Kurse zur Geburtsvorbereitung (max. 14 Zeitstunden) durch die Hebamme, werden von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kursstunden der schwangeren Kursteilnehmerin, bei denen diese anwesend war, werden nach dem Hebammenhilfevertrag (Gebührenverordnung nach §134a SGB V) mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse der Frau abgerechnet und somit von dieser gezahlt.

      Manche Kassen erstatten auch die Partnergebühr oder Anteile davon. Hierfür muss das Paar die Rechnung selbst bei der Krankenkasse einreichen. Falls eine Teilnahmebestätigung benötigt wird, stellt die Hebamme auf Nachfrage eine aus. 

    • Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme, die in Anspruch genommenen Kursstunden  direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

      Bei privat Versicherten ist der gesamte Rechnungsbetrag zu überweisen. Sie erhalten eine Rechnung über die anwesenden Stunden und reichen diese zur Erstattung bei der Krankenkasse ein.

    • Versäumt die Teilnehmerin eine Kursstunde (Grund der Versäumnis unerheblich) hält die Hebamme sich vor die Kosten hierfür privat in Rechnung zu stellen, da sie die Kosten nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann.

 

Stornierung durch Teilnehmerin:

    • Nach der Anmeldung ist 2 Wochen lang eine kostenfreie Stornierung möglich
    • Storniert die Teilnehmerin + Begleitperson den Kurs ab 2 Wochen nach der Anmeldung fallen die kompletten Kursgebühren an (Partnergebühr: 200€ + die derzeitige Gebühr für die Frau, die die Hebamme von der Krankenkasse erhalten würde)
    • Werden Kursstunden nicht in Anspruch genommen oder die Kursteilnahme abgebrochen, ist eine Erstattung der Gebühr nicht möglich.
    • Bei Erkrankung wird die Gebühr privat in Rechnung gestellt und kann dann von der Teilnehmerin mit einem ärztlichen Attest bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse kann entscheiden ob die Gebühr rückerstattet wird oder nicht.
    • Ausnahme: Bei einer Geburt vor dem Geburtszeitraum.

 

Stornierung durch Hebamme:

    • Für den Kurs gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, hält sich die Hebamme vor den Kurs abzusagen.
    • Für Kursstunden, die wegen Krankheit der Hebamme oder aus einem weiteren wichtigen Grund der Hebamme nicht stattfinden können, wird ein Ersatztermin angeboten (Am Freitag Abend, Samstag oder Sonntag). Wenn dieser nicht wahrgenommen werden kann verfällt der Anspruch auf Ersatztermine und es ist keine Rückerstattung möglich. Der Betrag für die Schwangere wird in dem Fall privat in Rechnung gestellt. 
    • Muss die Hebamme den Kurs aus einem wichtigen Grund komplett stornieren wird die komplette Partnergebühr zurückerstattet.

Haftung:

    • Die Teilnahme am Angebot des Veranstalters erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Verletzungen, Unfälle sowie gesundheitliche Schäden und Folgeschäden während und nach den Kursen, wird keine Haftung übernommen. Die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom angegebenen Kursort erfolgt auf eigene Gefahr. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
    • Die Hebamme übernimmt keine Haftung für das Eigentum der Teilnehmer

Sonstiges:

    • Es ist untersagt während des Kurses zu filmen / Tonaufnahmen, Bilder zu machen
    • Die Kursteilnehmerin ist mit der Anmeldung zum Kurs mit den AGB’s einverstanden

                                        

Allgemeine Geschäftsbedingungen Beikostkurs:

 

Anmeldung:

    • Der Vertrag kommt mit der Online-Anmeldung der Teilnehmer/in und der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande.
    • Eine Anmeldung zu den Kursen gilt als verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
    • Die Kursgebühr ist vorab bis zur genannten Zahlungsfrist per Überweisung zu begleichen

 

Stornierung durch Teilnehmerin:

    • Nach der Anmeldung ist 2 Wochen lang eine kostenfreie Stornierung möglich
    • Storniert die Teilnehmerin + Begleitperson den Kurs ab 2 Wochen nach der Anmeldung fallen die kompletten Kursgebühren an (Partnergebühr: 200€ + die derzeitige Gebühr für die Frau, die die Hebamme von der Krankenkasse erhalten würde).
    • Wird die Kursstunde nicht in Anspruch genommen oder die Kursteilnahme abgebrochen, ist eine Erstattung der Gebühr nicht möglich.
    • Bei Erkrankung wird die Gebühr privat in Rechnung gestellt und kann dann von der Teilnehmerin mit einem ärztlichen Attest bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse kann entscheiden ob die Gebühr rückerstattet wird oder nicht.

 

Stornierung durch Hebamme:

    • Für den Kurs gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, hält sich die Hebamme vor den Kurs abzusagen.
    • Für Kursstunden, die wegen Krankheit der Hebamme oder aus einem weiteren wichtigen Grund der Hebamme nicht stattfinden können, wird, wenn von der Raumplanung her möglich, ein Ersatztermin angeboten. Wenn dieser nicht wahrgenommen werden kann verfällt der Anspruch auf Ersatztermine und es ist keine Rückerstattung möglich.
    • Muss die Hebamme den Kurs aus einem wichtigen Grund komplett stornieren wird die komplette Kursgebühr zurückerstattet.

Haftung:

    • Die Teilnahme am Angebot des Veranstalters erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Verletzungen, Unfälle sowie gesundheitliche Schäden und Folgeschäden während und nach den Kursen, wird keine Haftung übernommen. Die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom angegebenen Kursort erfolgt auf eigene Gefahr. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
    • Die Hebamme übernimmt keine Haftung für das Eigentum der Teilnehmer

Sonstiges:

    • Es ist untersagt während des Kurses zu filmen / Tonaufnahmen, Bilder zu machen
    • Die Kursteilnehmerin ist mit der Anmeldung zum Kurs mit den AGB’s einverstanden

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Betreuung in der Schwangerschaft und/oder Wochenbett :

 

Betreuungsanfragen:

    • telefonisch oder per Anmeldelink. Eine Betreuung kommt erst zustande, wenn die Hebamme diese bestätigt hat. 

Leistungen:

nach vorheriger Terminabsprache:

    • Vorgespräch inkl. Basisdatenerhebung
    • Vorsorge
    • Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
    • Beratungen
    • Wochenbettbetreuung nach der Geburt
    • Beratung bei Still- oder Ernährungsproblemen des Säuglings

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

    • Den konkreten Leistungsumfang bestimmt die Frau selbst.
    • Die Betreuung während der Geburt wird von der Hebamme nicht angeboten
    • Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung: Wahlleistungen, Transporte
    • Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

Geltungsbereich

    • Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Leistungsempfängerin und der Hebamme in dieser Schwangerschaft.

Erreichbarkeit, Bereitschaft und Terminvereinbarungen

    • Die Hebamme ist unter der Nummer 015754394818 per SMS oder Anruf zu erreichen. Die Hebamme leistet keine 24-Stunden-Rufbereitschaft.

      Anrufe für Betreuungsanfragen oder Fragen nehme ich dienstags zwischen 12:45 und 13:30 Uhr entgegen.

      Hauptarbeitszeiten für meine Hausbesuche:

      Montag, Mittwoch und Freitag  von 9:00 bis 14:00 Uhr.

      An allen weiteren Tagen, Feiertagen, Brückentagen und Wochenenden mache ich nur Hausbesuche bei Familien, die im Frühwochenbett sind ( die ersten Tage nach Geburt ). 

      Bei Änderung der Arbeitszeiten gibt die Hebamme dies bekannt

      Bei Nichterreichen hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schicken eine Nachricht. Die Hebamme wird sich so schnell wie möglich zurückmelden. Im Falle der Nichterreichbarkeit ihrer Hebamme wenden Sie sich bitte an ihre/n Frauenarzt/-in, Kinderarzt/in oder die nächste (Kinder-)/klinik. Außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten wählen Sie bitte die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117, in akuten Notsituationen: 112

    • Terminvereinbarungen: Der Tag für den nächsten Termin wird immer am Ende des Termins besprochen, die Uhrzeit wird 1-2 Tage vorher durchgegeben. Die Leistungsempfängerin wird darum gebeten sich den Tag bis dahin freizuhalten. Der Termin umfasst seitens der Hebamme eine Karenzzeit von 45 min. vor dem Termin und 45 min. nach dem Termin. Es besteht keine Verpflichtung seitens der Hebamme eine Terminverschiebung innerhalb dieser Karenzzeit bekanntzugeben.
    • Die Leistungsempfängerin wird gebeten die Hebamme, wenn möglich noch am Tag der Geburt oder spätestens am Tag danach, über die Geburt des Kindes zu informieren. Nur dann ist ein zeitnaher Wochenbettbesuch nach Ablauf des stationären Aufenthaltes garantiert.
    • Ambulante Betreuung nach der Geburt nur in Rücksprache und Einverständnis mit der Hebamme möglich,

      hierfür berechnet die Hebamme eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 200€. Diese wird bei der Entscheidung eine ambulante Geburt anzustreben fällig oder spätestens 5 Wochen vor ET.

Abrechnung des Entgelts

    • Die Kosten für die Leistungen der Hebamme werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt über ein Abrechnungszentrum mit den Krankenkassen abgerechnet. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
    • Sollte eine Schwangerenberatung und/oder die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch

      genommen werden, werden die Gebühren von der Krankenkasse übernommen. Auch eine
      Vorsorge, die im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologe stattfindet, ist zulässig und
      wird von der Krankenkasse getragen. Die Abstände zwischen den Untersuchungen sind
      gesetzlich geregelt, diese dürfen auch durch eine kombinierte Vorsorge nicht überschritten
      werden.

    • Bei privat versicherten Frauen werden die Leistungen entsprechend der gültigen Privat-Gebührenverordnung des Bundeslandes direkt der Frau in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu entrichten, unabhängig von der Erstattung durch die Versicherung oder Beihilfe. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5 € pro Mahnung berechnet werden.
    • In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat an die Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt:
      • Falls keine gültige Mitgliedschaft bei der genannten Krankenkasse festgestellt werden kann
      • Falls die Frau sich weigert die Versichertenbestätigung (Leistungen) zu unterschreiben
      • Falls vereinbarte Termine nicht eingehalten werden und nicht spätestens 24 Stunden vor demTermin abgesagt wurden
      • Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die ich bei einer anderen Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. in Anspruch genommen habe
      • Falls Eigentum der Hebamme nicht zurückgegeben wird
      • WAHLLEISTUNGEN: Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit  Hebammenhilfe nach §134a SGBV übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.

Quittierungspflicht

Damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, sind Hebammen laut § 134 a SGB V dazu verpflichtet, sich die erbrachten Leistungen von der Versicherten/ Leistungsempfängerin mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich dazu, alle von der Hebamme erbrachten Leistungen einzeln zu quittieren.

Vertretungsregelung

Die Hebamme versucht bei Abwesenheit eine Vertretungshebamme zu organisieren, es besteht jedoch keine Garantie für eine Übernahme der Betreuung. Im Krankheitsfall der Hebamme wird individuell entschieden ob ein Videotelefonat ausreichend ist, eine Vertretungshebamme organisiert werden kann oder die Frau einen Arzt aufsucht.

Haftung

  • Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden. In diesem Fall entsteht ein selbstständiges Vertragsverhältnis.
  • Die Hebamme haftet nicht für Leistungen einer Vertretungshebamme. In diesem Fall entsteht ein selbständiges Vertragsverhältnis.

Datenschutz: 

Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Terminbuchungen (Massage, Tupler Technique, Vorgespräch) 

 

Anmeldung:

    • Der Vertrag kommt mit der Online-Buchung der Teilnehmerin und der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande.
    • Kassenleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
    • Eine Terminbuchung gilt als verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr.
    • Die Teilnehmerin erhält nbei einer Privatleistung eine Rechnung per Email. Diese muss innerhalb von 5 Tagen beglichen werden. 

 

Stornierung durch Teilnehmerin:

    • Eine Stornierung des Termins ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. 
    • Storniert die Teilnehmerin den Termin <24 Stunden vor dem gebuchten Termin fällt die gesamte Gebühr an. Ausnahme: Bei geburtsvorbereitender Massage, wenn die Frau an dem Tag unter Geburt geht. 

 

Stornierung durch Hebamme:

    • Muss die Hebamme den Termin aus einem wichtigen Grund stornieren wird die komplette Gebühr erlassen. 

Haftung:

    • Die Teilnahme am Angebot des Veranstalters erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Verletzungen, Unfälle sowie gesundheitliche Schäden und Folgeschäden während und nach dem Termin, wird keine Haftung übernommen. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

Sonstiges:

    • Die Teilnehmerin ist mit der Terminbuchung mit den AGB’s einverstanden